Ausbildungsstufen im Sanitäts- und Rettungsdienst
Sanitätshelfer(in) (SH) / Einsatzsanitäter u.ä.
Je nach Hilfsorganisation unterschiedlich benannte Sanitätsgrundausbildung mit ca. 60 bis 120 h schulischer Ausbildung und Abschlussprüfung, keine Praktika.
Es handelt sich um eine erweiterte Erste-Hilfe-Ausbildung mit Schwerpunkt auf Teamarbeit und den Einsatz von einfachen medizinischen Geräten des Sanitätsdienstes.
Rettungshelfer(in) (RH)
160 h schulische Ausbildung mit Abschlussprüfung, 80 h Klinikpraktikum in Anästhesie und Notaufnahme, 80 h Praktikum in der Notfallrettung. Einige Bundesländer haben hier jedoch inzwischen aus finanziellen Gründen abweichende Regelungen getroffen.
Es handelt sich um eine weiter verkürzte Rettungssanitäterausbildung, die ursprünglich ausschließlich für die Ausbildung von Zivildienstleistenden im Rettungsdienst gedacht war. Bei hinreichender praktischer Erfahrung besteht abgesehen von formalen Beschränkungen praktisch kein Unterschied zum Rettungssanitäter.
Rettungssanitäter(in) (RS)
Nach Bund-Länder-Richtlinie 160 h schulische Ausbildung mit Abschlussprüfung, 160 h Klinikpraktikum in Anästhesie und Notaufnahme, 160 h Praktikum in der Notfallrettung, abschließend 40 h Abschlusslehrgang mit Prüfung.
Ausbildung in den unverzichtbaren „nicht-ärztlichen“ Techniken der Notfallrettung, insbesondere auch in Hinblick auf die Assistenz bei der Durchführung erweiterter Maßnahmen durch Rettungsassistenten und Notärzte.
Rettungsassistent(in) (RettAss)
Zweijährige Berufsausbildung. Im ersten Jahr 780 h schulische Ausbildung, 120 h erstes „Schnupperpraktikum“ in der Notfallrettung, 420 h Klinikpraktikum in Anästhesie, Intensivstation, Notaufnahme und Geburtshilfe. Es folgt eine staatliche Prüfung. Im zweiten Jahr 1600 h Praktikum in möglichst allen Bereichen der Notfallrettung. Bei bestandenem Staatsexamen und nach erfolgreichem Abschluss aller Praktika kann die staatliche Anerkennung als Rettungsassistent(in) beantragt werden.
Zur Zeit ist es noch möglich, als Rettungssanitäter(in) einen Aufbaukurs mit 480 h schulischer Ausbildung, 240 h Klinikpraktikum in Anästhesie, Intensivstation, Notaufnahme und Geburtshilfe zu belegen. Es folgt auch hier die staatliche Prüfung. Für die 1600 h Praktikum in der Notfallrettung können vorab geleistete Dienstzeiten als Rettungssanitäter unter einigen Einschränkungen anerkannt werden.
Neben einer intensiven Ausbildung in allen „nicht-ärztlichen“ Techniken der Notfallrettung werden auch sonst Ärztinnen und Ärzten vorbehaltene Maßnahmen gelehrt, die Rettungsassistenten dann unter bestimmten Umständen anwenden müssen.
Die Bundesregierung plant, die Ausbildung zum Rettungsassistenten in eine dreijährige, duale Ausbildung analog den übrigen Ausbildungsberufen umzuwandeln. Dies ist - eine vernünftige Umsetzung vorausgesetzt - aus zahlreichen Gründen zu begrüßen.
Weitere Qualifikationen
Lehrrettungsassistent (LRA) und Ausbilder/Dozent im Rettungsdienst: 120 h größtenteils pädagigische Fortbildung für die Anleitung von Auszubildenden zum Rettungsassistenten während deren praktischem Jahr bzw. für die schulische Aus- und Fortbildung aller Kräfte im Rettungsdienst.
Organisatorischer Leiter (OrgL): Ca. 80 h Fortbildung für Rettungsassistenten zum Einsatzleiter im Rettungsdienst.
Paramedic / EEMSP: Sehr seltene, erweiterte Ausbildung für Rettungsassistenten, qualifiziert zusätzlich für die selbstständige Tätigkeit und teilweise für die internationale Anerkennung.